Unsere Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen TOP HARDWAREVERSAND Daniel Starke, Freiberg
(Stand 16.01.2008)
1. Allgemeines, Geltungsbereich
TOP HARDWAREVERSAND - Daniel Starke wird im Folgenden "TOP HARDWAREVERSAND"
genannt, ihr Vertragspartner "Kunde". Diese allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen gelten für alle zwischen TOP HARDWAREVERSAND und dem
Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im
Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt,
auch wenn ihnen seitens TOP HARDWAREVERSAND nicht ausdrücklich widersprochen
wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts-
und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher
schriftlich TOP HARDWAREVERSAND anzuzeigen.
2. Bereitgestellte Inhalte und
Daten
TOP HARDWAREVERSAND nimmt keine Aufträge entgegen deren Inhalte gegen
gesetzliche Bestimmungen verstoßen, pornografische, Gewaltverherrlichende,
radikalpolitische oder diskriminierende Inhalte zum Gegenstand haben. Der
Kunde ist für die Inhalte seiner Seiten verantwortlich und garantiert mit
Übergabe der Unterlagen (z.B. Fotos, Texte, Zeichnungen usw.), dass alle
Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er also alleiniger Inhaber aller
dargebotenen Inhalte ist. Der Kunde stellt TOP HARDWAREVERSAND von jeglicher
Haftung für den Inhalt der übermittelten Daten frei. TOP HARDWAREVERSAND
unterliegt hier keiner Prüfungspflicht. Entstehende Kosten durch
Nichteinhaltung trägt der Kunde. TOP HARDWAREVERSAND ist nur im Rahmen der
vom Gesetzgeber festgelegten Bestimmungen verpflichtet, eine Überprüfung
aller Inhalte der von TOP HARDWAREVERSAND erstellten Internetseiten inkl.
Links des Kunden vorzunehmen. TOP HARDWAREVERSAND übernimmt keine Haftung
für die Inhalte elektronischer Mitteilungen, insbesondere E-Mail. Von
TOP HARDWAREVERSAND übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich,
wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen von TOP HARDWAREVERSAND sind sofort ohne weitere
Abzüge ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der
Zahlung bei TOP HARDWAREVERSAND. Im Verzugsfalle ist TOP HARDWAREVERSAND
berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei
Zahlungsverzug des Kunden ist TOP HARDWAREVERSAND berechtigt, Zinsen in Höhe
von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Alle Preise
verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
TOP HARDWAREVERSAND ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Für
Vor-Ort-Einsätze beim Kunden werden An- und Abfahrtskosten entsprechend der
gültigen Preisliste berechnet. TOP HARDWAREVERSAND behält sich vor, für
Dienstleistungsarbeiten wie z.B. Homepageerstellung eine Vorauszahlung von
bis zu 50% des Gesamtbetrages zu verlangen. Bei erteilter
Einzugsermächtigung wird ein genereller Nachlass von 3% gewährt.
4. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind frei bleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat
reicht. Alle von TOP HARDWAREVERSAND genannten Liefertermine sind
unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin
ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach
Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten
sonstige Umstände ein, die TOP HARDWAREVERSAND eine Einhaltung des
Liefertermins unmöglich machen, obwohl TOP HARDWAREVERSAND diese Umstände
nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen
angemessenen Zeitraum. Wird TOP HARDWAREVERSAND an der rechtzeitigen
Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs- Fabrikations- oder
Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten
die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf
von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die
Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach
allgemeinen Rechtsgrundsätzen von TOP HARDWAREVERSAND nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der
Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er TOP HARDWAREVERSAND nach Ablauf
der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat
schriftlich zu erfolgen, wenn TOP HARDWAREVERSAND nicht innerhalb der
Nachfrist erfüllt. Wird TOP HARDWAREVERSAND die Vertragserfüllung aus den
vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer
Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung
sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und
der Versandart im freien Ermessen von TOP HARDWAREVERSAND liegt. Der Kunde
ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und
erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung
unverzüglich schriftlich TOP HARDWAREVERSAND zu melden. Gleiches gilt für
verdeckte Schäden. Geht TOP HARDWAREVERSAND aufgrund des Unterlassens dieser
Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem
Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus
dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden
über, sobald die Ware das Werk oder das Lager TOP HARDWAREVERSAND verlässt.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware / Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen von TOP HARDWAREVERSAND aus der Geschäftsverbindung
mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von TOP HARDWAREVERSAND.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt von TOP
HARDWAREVERSAND stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h.
Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und TOP
HARDWAREVERSAND auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im
Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an TOP
HARDWAREVERSAND abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem
Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder
Beschlagnahmen hat der Kunde TOP HARDWAREVERSAND unverzüglich schriftlich zu
unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt TOP HARDWAREVERSAND
unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde
dennoch die Liefergegenstände veräußert und TOP HARDWAREVERSAND dieses
genehmigen sollte, tritt der Kunde TOP HARDWAREVERSAND bereits mit
Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist
verpflichtet, TOP HARDWAREVERSAND alle zur Geltendmachung dieser Rechte
erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen
Mitwirkungshandlungen zu erbringen. TOP HARDWAREVERSAND behält sich das
Recht vor, erstellte Seiten im Internet bis zur vollständigen Bezahlung
durch Kennwörter, Zugangsschutz o. ä. zu schützen oder ggf. wieder zu
löschen.
6. Widerrufsrecht bei
Fernabsatzverträgen
Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein
Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei
Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu
widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware
erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: TOP
HARDWAREVERSAND, Daniel Starke, Frauensteinerstraße 23a 09599Freiberg. Bei
Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert
von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem
Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist
lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können
vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von
Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes
technisches Personal durchgeführt wird. Ein Widerrufsrecht besteht
grundsätzlich nicht bei: CD s, DVD s, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen
und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die
nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht
ausgeschlossen.
7. Haftungsbeschränkung
TOP HARDWAREVERSAND haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TOP
HARDWAREVERSAND nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der
Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit
wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw.
typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen
Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz
und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer
Inanspruchnahme von TOP HARDWAREVERSAND aus Gewährleistung oder Haftung ist
ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere
bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung.
Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es
versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende
Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen
Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten
Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
8. Gewährleistung für Hardware
TOP HARDWAREVERSAND gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet
sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem
Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. TOP HARDWAREVERSAND
und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und/oder in der
Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als
auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Die
Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der
Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen
Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Während der
Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde TOP HARDWAREVERSAND
unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die
Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse
oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der
Kunde ohne Zustimmung TOP HARDWAREVERSAND Geräte, Elemente oder
Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei
denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede
stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen
verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung
nicht erschwert wird. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der
Kunde TOP HARDWAREVERSAND eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der
Kunde teilt TOP HARDWAREVERSAND mit, welche Art der Nacherfüllung –
Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache
– er wünscht. TOP HARDWAREVERSAND ist jedoch berechtigt, die gewählte
Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten
für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung
keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. TOP
HARDWAREVERSAND kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn
sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur
Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang
stehenden Mangel stehen TOP HARDWAREVERSAND zwei Versuche innerhalb der vom
Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen
Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern.
Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten
erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch
innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die
Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde,
steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der
Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Tritt ein
Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten
Treibers ist, so räumt der Kunde TOP HARDWAREVERSAND das Recht ein, einen
funktionalen Treiber, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an TOP HARDWAREVERSAND,
nachzuliefern. Hat der Kunde TOP HARDWAREVERSAND wegen Gewährleistung in
Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel
vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel TOP HARDWAREVERSAND nicht zur
Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme
TOP HARDWAREVERSAND grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen
TOP HARDWAREVERSAND entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Lieferung einer
Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der
Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig
lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in
englischsprachiger Version lieferbar ist.
9. Gewährleistung für Software
Bei der Lieferung von lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Kunde
bei der Übernahme die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Die
für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und
Lizenzregelungen sind zu beachten. Für Software, die als „Public Domain“
oder als „Shareware“ klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr
übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen
Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. TOP
HARDWAREVERSAND übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software
allen Anforderungen des Kunden genügt, sofern dies nicht ausdrücklich zum
Vertragsinhalt gemacht wurde, und dass die gelieferte Software in der vom
Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen und unter allen
Systemkonfigurationen zusammenarbeitet, weil dies nach dem Stand der Technik
nicht gewährleistet werden kann. Die Schadenersatzpflicht ist außer bei
Personenschäden bei bloß leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. TOP
HARDWAREVERSAND haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von TOP
HARDWAREVERSAND oder seinen Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten verursachte
Schäden. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige
Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
10. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Daten selbst verantwortlich.
Insbesondere ist er verpflichtet, vor der Installation von Software sowie
vor der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von TOP HARDWAREVERSAND
Datensicherungen durchzuführen. Diese müssen so geartet sein, dass sich der
ursprüngliche Zustand des Systems wieder herstellen lässt. Der Kunde ist
verpflichtet, TOP HARDWAREVERSAND soweit erforderlich zu unterstützen und
auf Wunsch relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf werden
die Arbeiten beim Kunden durchgeführt.
11. Nutzungsrecht
Der Inhalt aller Dienstleistungen, insbesondere von Programmierarbeiten,
bleibt uneingeschränkt geistiges Eigentum von TOP HARDWAREVERSAND. TOP
HARDWAREVERSAND darf das Werk anderweitig verwenden, soweit keine
Geheimhaltung vereinbart wurde.
12. Rücksendungen
Bei Auftreten von Mängeln hat der Käufer das defekte Teil an TOP
HARDWAREVERSAND unter Nennung der Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums
zuzusenden. Der Kunde hat bei der Einsendung zu reparierender Hard- oder
Software für die Sicherung gespeicherter Daten durch entsprechende Kopien
selbst Sorge zu tragen. TOP HARDWAREVERSAND übernimmt keine Haftung für
verloren gegangene Datenbestände. Die Gefahr des Verlustes sowie der
Beschädigung der Ware bei der Rücksendung trägt der Kunde.
13. Vertraulichkeit
TOP HARDWAREVERSAND und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu
halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu
verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der
andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser
nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. TOP HARDWAREVERSAND
behält sich das Recht vor, Kundendaten elektronisch zu speichern. Die
Verwendung bleibt dabei unter den Richtlinien des Datenschutzes, die Daten
werden nicht an Dritte weitergegeben. TOP HARDWAREVERSAND übernimmt jedoch
keine Haftung, wenn diese Daten durch kriminelle Aktivitäten in die Hände
Dritter gelangen. TOP HARDWAREVERSAND behält sich das Recht vor, auf
erbrachte Dienstleistungen in Publikationen und sofern das Medium es
zulässt, auch mittels Hyperlink, zu verweisen.
14. Beweisklausel Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in
elektronischer Form bei TOP HARDWAREVERSAND gespeichert sind, gelten als
zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen
und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
15. Service-Verträge
TOP HARDWAREVERSAND bietet den Kunden Pflegeverträge an. Diese Verträge
laufen 6 Monate und sind im Voraus zu entrichten. Die Verträge verlängern
sich automatisch, wenn nicht 6 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Nicht
erbrachte Leistungen/Anforderungen sind nicht übertragbar. Bei vorzeitiger
Kündigung des Vertrages erfolgt keine Auszahlung eines evtl. noch
vorhandenen Guthabens.
16. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen
Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur
Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit TOP
HARDWAREVERSAND nur mit schriftlicher Einwilligung TOP HARDWAREVERSAND
abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden
nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz TOP HARDWAREVERSAND
(Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
TOP HARDWAREVERSAND
Daniel Starke
Frauensteinerstraße 23a
09599 Freiberg
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